Spanisches Erbrecht:
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Warum spanisches Erbrecht für Sie wichtig ist
Das spanische Erbrecht betrifft mehr Deutsche, als viele annehmen. Wenn Sie Immobilien oder Vermögenswerte in Spanien besitzen, kann dies erhebliche rechtliche und finanzielle Auswirkungen auf Ihre Nachlassplanung haben.
Seit Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) im August 2015 haben sich die Spielregeln für grenzüberschreitende Erbfälle grundlegend verändert. Diese Verordnung bestimmt, welches nationale Recht bei internationalen Erbschaften zur Anwendung kommt und kann unter Umständen überraschende Konsequenzen haben.
Ohne sorgfältige Planung riskieren Erblasser und ihre Angehörigen unnötig hohe Erbschaftssteuern, komplizierte Verfahren und langwierige Rechtsstreitigkeiten. Eine fundierte Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ist daher unerlässlich, um Ihr Vermögen optimal zu schützen und einen reibungslosen Vermögensübergang zu gewährleisten.

Immobilienbesitz
Deutsche mit Ferienimmobilien oder Wohnsitz in Spanien
EU-Verordnung
Neue rechtliche Rahmenbedingungen seit 2015
Risikofaktoren
Hohe Steuern und langwierige Verfahren vermeiden
Gesetzliche Erbfolge in Spanien: Wer erbt ohne Testament?
Wenn kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge nach spanischem Recht. Diese unterscheidet sich in wichtigen Punkten vom deutschen Erbrecht und kann zu überraschenden Ergebnissen führen, die nicht den Wünschen des Verstorbenen entsprechen.
1
Erste Ordnung: Abkömmlinge
Kinder erben zu gleichen Teilen. Der überlebende Ehegatte erhält einen Nießbrauch am Nachlass, dessen Umfang von der Anzahl der Kinder abhängt.
2
Zweite Ordnung: Aufsteigende
Wenn keine Kinder vorhanden sind, erben die Eltern des Verstorbenen. Der Ehegatte erhält in diesem Fall einen größeren Nießbrauchsanteil am Nachlass.
3
Dritte Ordnung: Ehegatte
Nur wenn weder Abkömmlinge noch Aufsteigende existieren, erbt der Ehegatte den gesamten Nachlass allein.
4
Vierte Ordnung: Seitenverwandte
Erst danach kommen entferntere Verwandte wie Geschwister oder deren Nachkommen zum Zuge.

Wichtig: In einigen spanischen Regionen gelten abweichende Foralrechte. In Katalonien, Navarra, dem Baskenland und anderen autonomen Gemeinschaften können erheblich andere Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge bestehen. Diese regionalen Besonderheiten müssen bei der Nachlassplanung unbedingt berücksichtigt werden.
Testament in Spanien: Formen, Erstellung und Kosten
Testamentsformen
Das spanische Recht kennt verschiedene Testamentsformen. Am sichersten und empfehlenswertesten ist das notarielle Testament (testamento abierto), das vor einem spanischen Notar errichtet und automatisch im zentralen Testamentsregister in Madrid eingetragen wird.
Handschriftliche Testamente (testamento ológrafo) sind zwar möglich, bergen aber erhebliche Risiken. Sie müssen nach dem Tod oft gerichtlich verifiziert werden, was zeitaufwendig und kostspielig sein kann.
  • Notarielle Testamente bieten höchste Rechtssicherheit
  • Zentrale Registrierung ermöglicht einfaches Auffinden
  • Handschriftliche Testamente erfordern oft Gerichtsverfahren
  • Zeugen sind bei bestimmten Testamentsformen erforderlich
Kosten und Verfahren
Die Errichtung eines notariellen Testaments in Spanien ist überraschend kostengünstig. Die Notargebühren liegen in der Regel bei etwa 150 Euro, was im Vergleich zu den möglichen Kosten und Komplikationen ohne Testament verschwindend gering ist.
Der Prozess ist unkompliziert: Nach Terminvereinbarung erklärt man dem Notar seinen letzten Willen, der diesen rechtssicher formuliert und beurkundet. Eine Übersetzung ist bei Bedarf möglich.

Wichtige Einschränkung: Gemeinschaftliche Testamente, wie sie in Deutschland üblich sind, sind nach spanischem Recht grundsätzlich nicht zulässig. Ehepaare müssen getrennte Testamente errichten oder eine Rechtswahl für deutsches Recht treffen.
Rechtswahl: Deutsches oder spanisches Erbrecht anwenden?
Eine der wichtigsten Entscheidungen bei der internationalen Nachlassplanung ist die Wahl des anwendbaren Erbrechts. Artikel 22 der Europäischen Erbrechtsverordnung gibt Erblassern die Möglichkeit, das Recht ihres Heimatstaates zu wählen – eine Option, die weitreichende Konsequenzen hat.
Grundregel ohne Rechtswahl
Ohne ausdrückliche Rechtswahl gilt das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wer also dauerhaft in Spanien lebt, unterliegt automatisch dem spanischen Erbrecht – unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Möglichkeiten der Rechtswahl
Deutsche Staatsangehörige können testamentarisch bestimmen, dass für ihren gesamten Nachlass deutsches Erbrecht gelten soll. Diese Wahl muss klar und eindeutig im Testament formuliert werden und sollte von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden.
Auswirkungen auf die Erbfolge
Die Rechtswahl beeinflusst fundamental, wer was erbt. Während das deutsche Erbrecht großzügigere Gestaltungsmöglichkeiten bietet, kennt das spanische Recht strenge Pflichtteilsregelungen, die zwei Drittel des Nachlasses für Abkömmlinge reservieren.
Steuerliche Konsequenzen
Wichtig: Die Rechtswahl betrifft nur das Erbrecht, nicht die Erbschaftssteuer. Spanische Immobilien unterliegen immer der spanischen Erbschaftssteuer, unabhängig vom gewählten Erbrecht. Eine umfassende Beratung ist daher unerlässlich.
Die Entscheidung zwischen deutschem und spanischem Erbrecht sollte niemals ohne fachkundige Beratung getroffen werden. Ein erfahrener deutsch-spanischer Anwalt kann die individuellen Vor- und Nachteile analysieren und eine maßgeschneiderte Lösung entwickeln, die sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte optimal berücksichtigt.
Nachlassabwicklung in Spanien: Ablauf und Besonderheiten
Die Abwicklung eines Nachlasses in Spanien folgt einem strukturierten, aber für deutsche Verhältnisse ungewohnten Verfahren. Im Gegensatz zum deutschen Recht wird man in Spanien nicht automatisch Erbe – die Erbschaft muss aktiv angenommen werden.
Dokumentenbeschaffung
Zunächst müssen alle erforderlichen Dokumente zusammengetragen werden: internationale Sterbeurkunde, Testamentsregisterauszug aus Madrid, Grundbuchauszüge bei Immobilien und Nachweise über weitere Vermögenswerte.
Notarielle Annahme
Die Erbschaft muss vor einem spanischen Notar formell angenommen werden (aceptación notarial de herencia). Dies ist zwingend erforderlich und kann nicht durch deutsche Erbscheine ersetzt werden.
Steuererklärung
Innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall muss die spanische Erbschaftssteuererklärung eingereicht werden. Versäumnisse führen zu empfindlichen Verzugszinsen und Strafzuschlägen.
Grundbuchumschreibung
Bei Immobilien erfolgt abschließend die Umschreibung im spanischen Grundbuch. Erst damit wird der Erbe rechtlich anerkannter Eigentümer der geerbten Immobilie.
Ausschlagung der Erbschaft
Wenn der Nachlass überschuldet ist oder die Erbschaftssteuer die Vermögenswerte übersteigt, kann die Erbschaft ausgeschlagen werden. Dies muss ebenfalls notariell erfolgen und sollte innerhalb der Steuerfrist geschehen.
Eine Besonderheit des spanischen Rechts: Es gibt die Möglichkeit der Annahme unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung (aceptación a beneficio de inventario), wodurch die Haftung auf den Nachlass beschränkt wird.
Erbschaftssteuer in Spanien: Was Sie wissen müssen
Die spanische Erbschaftssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) ist komplex und variiert erheblich zwischen den autonomen Gemeinschaften. Was in einer Region steuerlich günstig ist, kann in einer anderen Region zu erheblichen Belastungen führen.
7.65%
Mindeststeuersatz
In einigen Regionen für nahe Verwandte bei niedrigen Werten
34%
Höchststeuersatz
Bei hohen Vermögenswerten und entfernten Verwandten möglich
6
Monate Frist
Zeitraum für die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung
Regionale Unterschiede und Freibeträge
Seit dem wegweisenden EuGH-Urteil von 2014 werden EU-Bürger nicht mehr diskriminiert – Residenten und Nichtresidenten zahlen in derselben Region die gleichen Steuersätze. Dies bedeutet, dass auch deutsche Erben seit 2015 die regionalen Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, wenn der Erblasser in der jeweiligen Region ansässig war oder die Mehrheit des Vermögens dort liegt.
Die Steuersätze richten sich nach mehreren Faktoren:
  • Verwandtschaftsgrad zum Erblasser
  • Wert der Erbschaft
  • Vorhandenes Vermögen des Erben
  • Autonome Gemeinschaft, in der die Immobilie liegt
Steuergruppen:
  • Gruppe I: Abkömmlinge unter 21 Jahren
  • Gruppe II: Abkömmlinge ab 21 Jahren, Ehegatten, Aufsteigende
  • Gruppe III: Seitenverwandte 2. und 3. Grades (Geschwister, Neffen, Onkel)
Viele Regionen bieten massive Steuerermäßigungen, die in der Praxis oft zu einer vollständigen oder nahezu vollständigen Steuerbefreiung für nahe Verwandte führen. Hier einige Beispiele:
  • Madrid: 99% Ermäßigung für Gruppe I und II
  • Valencia: 99% Ermäßigung für Gruppe I und II
  • Andalusien: 99% Ermäßigung für Gruppe I und II
  • Balearen (Mallorca): 100% Ermäßigung für Gruppe I und II
  • Kanarische Inseln: 99,9% Ermäßigung für Gruppe I, II und sogar III
  • Galicien: 100% Ermäßigung bis 1 Mio. Euro für Gruppe I und II
  • Aragonien: 100% Ermäßigung bis 3 Mio. Euro für Gruppe I und II
Freibeträge für direkte Nachkommen liegen typischerweise zwischen 15.000 und 100.000 Euro, abhängig von der Region. Zusätzliche Vergünstigungen gibt es oft für:
  • Selbstgenutzte Immobilien
  • Familienbetriebe
  • Junge Erben unter 21 Jahren

Doppelbesteuerung vermeiden: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien regelt die Anrechnung gezahlter Steuern. Eine vollständige Befreiung gibt es jedoch nicht – in der Regel wird die Steuer des Landes mit der höheren Belastung fällig, wobei die im anderen Land gezahlte Steuer angerechnet wird.
Grenzüberschreitende Erbfälle:
Deutsch-spanische Besonderheiten
Internationale Erbfälle zwischen Deutschland und Spanien bringen besondere Herausforderungen mit sich, die sorgfältige Planung und Koordination erfordern. Die Europäische Erbrechtsverordnung hat zwar vieles vereinfacht, aber Stolpersteine bleiben.
Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Lebte dieser in Spanien, sind grundsätzlich spanische Gerichte zuständig – auch wenn deutsches Erbrecht gewählt wurde.
Europäisches Nachlasszeugnis
Dieses einheitliche Dokument (Certificado Sucesorio Europeo) erleichtert die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung erheblich. Es wird von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt und in allen anderen anerkannt, erspart also aufwendige Übersetzungen und Beglaubigungen.
Anerkennung deutscher Testamente
Deutsche Testamente werden in Spanien grundsätzlich anerkannt, müssen aber bestimmte Formvorschriften erfüllen. Eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer ist erforderlich. Die Rechtswirksamkeit sollte vorab geprüft werden.
Besonderheiten bei Immobilienerbschaften
Immobilien in Spanien erfordern besondere Aufmerksamkeit. Unabhängig vom anwendbaren Erbrecht und der Staatsangehörigkeit des Erblassers muss die Erbschaft vor einem spanischen Notar angenommen werden. Ohne diese notarielle Annahmeerklärung ist eine Umschreibung im spanischen Grundbuch nicht möglich.
Der Ablauf gestaltet sich typischerweise wie folgt: Nach Erhalt des Testamentsregisterauszugs und eventuell eines Europäischen Nachlasszeugnisses müssen die Erben einen spanischen Notar aufsuchen. Dieser erstellt die Erbschaftsannahmeurkunde (escritura de aceptación de herencia), die dann beim Grundbuchamt eingereicht wird. Parallel muss die Erbschaftssteuer gezahlt werden – ohne Steuernachweis erfolgt keine Grundbucheintragung.
Ein häufiger Fehler: Viele deutsche Erben glauben, der deutsche Erbschein reiche aus, um über spanische Immobilien zu verfügen. Dies ist nicht der Fall – die spanischen Formalitäten müssen zwingend eingehalten werden.
Praxisbeispiele und häufige Fallstricke
Die Theorie ist das eine – die Praxis zeigt oft überraschende Herausforderungen. Anhand konkreter Beispiele lassen sich typische Probleme und deren Lösungen am besten verdeutlichen.
1
Fall Mallorca-Immobilie
Familie Schmidt aus München erbt eine Finca auf Mallorca im Wert von 600.000 Euro. Der Vater hatte kein Testament errichtet und lebte die letzten drei Jahre vor seinem Tod auf Mallorca.
Problem: Es gilt spanisches Erbrecht mit strengen Pflichtteilsregelungen. Die Ehefrau erhält nur Nießbrauch, die drei Kinder müssen sich die Immobilie teilen. Die Erbschaftssteuer beträgt trotz Freibeträgen über 45.000 Euro.
Lösung: Eine Rechtswahl hätte hier deutsches Erbrecht anwendbar gemacht und der Ehefrau mehr Rechte eingeräumt. Durch rechtzeitige Planung wäre auch die Steuer optimierbar gewesen.
2
Vergessene Rechtswahl
Herr Müller, deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland, besitzt mehrere Apartments an der Costa del Sol. Sein Testament enthält keine Rechtswahl.
Problem: Obwohl er in Deutschland lebt, können spanische Behörden bei der Nachlassabwicklung der spanischen Immobilien spanisches Erbrecht anwenden wollen, was zu Komplikationen führt.
Lösung: Eine klare Rechtswahlklausel im Testament, die ausdrücklich deutsches Erbrecht für den gesamten Nachlass wählt, hätte Rechtssicherheit geschaffen.
3
Erbengemeinschaft im Konflikt
Drei Geschwister erben gemeinsam ein Ferienhaus in Andalusien. Einer möchte verkaufen, die anderen behalten es für Urlaube. Die Immobilie kann nicht genutzt werden, da keine Einigkeit über die Verwaltung besteht.
Problem: Die spanische Erbengemeinschaft funktioniert ähnlich wie in Deutschland, aber die Auseinandersetzung erfordert spanische Notare und kann teuer werden. Ohne Einigung droht eine gerichtliche Teilungsversteigerung.
Lösung: Klare testamentarische Regelungen zur Nutzung und Verwaltung oder Anordnung einer Testamentsvollstreckung hätten Konflikte vermeiden können.
Die häufigsten Steuerfallen
  • Fristversäumnis: Die 6-Monats-Frist zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung wird oft unterschätzt. Verzugszinsen können erheblich sein.
  • Falsche Bewertung: Die Bewertung von Immobilien für Steuerzwecke ist komplex. Zu niedrige Angaben führen zu Nachforderungen und Strafen.
  • Ungenutzte Freibeträge: Viele Erben kennen die regionalen Vergünstigungen nicht und zahlen unnötig hohe Steuern.
  • Doppelbesteuerung: Ohne korrekte Anrechnung der spanischen Steuer in Deutschland kann es zu unerwarteten Nachzahlungen kommen.
  • Gemeinschaftliche Testamente: Deutsche Ehegattentestamente sind in Spanien ungültig und können den gesamten Nachlass gefährden.
  • Übersehene Schulden: Erbschulden müssen identifiziert werden, bevor die Erbschaft angenommen wird – sonst haftet man unbegrenzt.
Ihre Experten für spanisches Erbrecht – Kontaktieren Sie uns
Die Komplexität des deutsch-spanischen Erbrechts erfordert spezialisierte Expertise. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung deutscher Mandanten mit Vermögen in Spanien und spanischer Mandanten mit Bezug zu Deutschland.
Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung in allen Bereichen des internationalen Erbrechts – von der vorausschauenden Nachlassplanung über die Testamentserstellung bis hin zur vollständigen Abwicklung von Erbfällen.
Testamentsgestaltung
Erstellung rechtssicherer Testamente unter Berücksichtigung deutscher und spanischer Rechtsvorschriften sowie optimaler Steuergestaltung
Nachlassplanung
Strategische Beratung zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen, Minimierung der Erbschaftssteuer und Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Nachlassabwicklung
Vollständige Begleitung bei der Erbschaftsannahme, Steuererklärung, Grundbuchumschreibung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Gerichtsverfahren
Vertretung in Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsprozessen und Testamentsanfechtungen vor deutschen und spanischen Gerichten

Warum Sie uns vertrauen können
Zweisprachige Expertise
Unsere Anwälte sind in beiden Rechtssystemen ausgebildet und sprechen fließend Deutsch und Spanisch. Wir verstehen die kulturellen und rechtlichen Unterschiede und können zwischen beiden Welten vermitteln.
Langjährige Erfahrung
Mit über 10 Jahren Erfahrung im deutsch-spanischen Erbrecht haben wir hunderte Mandate erfolgreich betreut. Wir kennen die Fallstricke und wissen, wie man sie vermeidet.
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Durch unser Netzwerk an Notaren, Steuerberatern und Kooperationspartnern in Deutschland und Spanien können wir alle Aspekte Ihres Falls koordinieren und effizient abwickeln.
"Eine gute Erbrechtsberatung ist eine Investition, die sich vielfach auszahlt – durch gesparte Steuern, vermiedene Rechtsstreitigkeiten und den beruhigenden Gedanken, dass Ihr Vermögen in sicheren Händen ist."
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