

Wichtige Einschränkung: Gemeinschaftliche Testamente, wie sie in Deutschland üblich sind, sind nach spanischem Recht grundsätzlich nicht zulässig. Ehepaare müssen getrennte Testamente errichten oder eine Rechtswahl für deutsches Recht treffen.

Ein häufiger Fehler: Viele deutsche Erben glauben, der deutsche Erbschein reiche aus, um über spanische Immobilien zu verfügen. Dies ist nicht der Fall – die spanischen Formalitäten müssen zwingend eingehalten werden.


"Eine gute Erbrechtsberatung ist eine Investition, die sich vielfach auszahlt – durch gesparte Steuern, vermiedene Rechtsstreitigkeiten und den beruhigenden Gedanken, dass Ihr Vermögen in sicheren Händen ist."
